Liebe Eltern, wie Sie unseren Informationen von Freitag entnehmen können, werden ab Mittwoch, 18.3.20 nur noch in Ausnahmefällen Kinder in die Notbetreuung aufgenommen! Hierzu gibt es inzwischen eine Anweisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, hier ein Auszug zu den Aufnahmevoraussetzungen in eine Notbetreuung: „Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Erziehungsberechtigten sogenannte „Schlüsselpersonen“ sind. Das sind Angehörige…